Als Fachanwältinnen und -anwälte für Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht engagieren wir uns für unsere Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechtes und sind bundesweit tätig.
Wir konzentrieren uns bewusst auf unsere besondere Stärke – das Arbeits- und Gesellschaftrechts.
Bei unserer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht verlieren wir aber nicht die Gesamtheit aus den Augen. Auswirkungen auf wirtschafts-, gesellschafts-, steuer-, insolvenz- und sozialrechtliche Zusammenhänge und Bezüge haben wir ebenfalls im Blick.
Wenn es notwendig ist, arbeiten wir als Ergänzung mit qualifizierten und bewährten Kooperationspartnern zusammen. Dazu zählen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und andere spezialisierte Rechtsanwälte.
Qualität und Professionalität steigern wir durch kontinuierliche Fortbildung.
Die Zusatzqualifikation „Fachanwältin / Fachanwalt für Arbeitsrecht“ sowie "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht" werden durch die Rechtsanwaltskammer aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts verliehen. Die vielfach anzutreffende Angabe anderer Bezeichnungen, wie z.B. „spezialisiert“ oder „Tätigkeitsschwerpunkt“ oder „Interessengebiet“ beruht lediglich auf eigener Einschätzung der jeweiligen Rechtsanwälte. Weitere Informationen über die berufsrechtlichen Regelungen (Fachanwaltsordnung – FAO) für die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).
Nach unserer Auffassung reicht es für einen Anwalt nicht aus, seinen Mandanten ausgezeichnetes juristisches Wissen zu liefern. Vielmehr entsteht der Nutzen für den Mandanten oft erst aus dem langjährigen Umgang seines Anwalts mit unterschiedlichen Interessengruppen. Nicht zuletzt eine Portion gesunden Menschenverstandes trägt zum Ergebnis bei.
Wir verstecken uns nicht hinter juristischem „Fach-Chinesisch“, sondern sprechen eine klare, verständliche Sprache.