Kompetenzen

 
Nimphius, Seidel, Schwindt & Rasper
Kanzlei für Arbeitsrecht
Konflikte im Arbeitsrecht und bei Gesellschaften berühren die wirtschaftliche Existenz und sind deshalb oft besonders belastend. Es bedarf dann nicht nur einer erstklassigen fachlichen Expertise, sondern auch einer klugen Herangehensweise, um eine (sach-) gerechte Lösung zu finden. Das gilt sowohl in der Vertretung von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Geschäftsführern als auch in der Vertretung von Arbeitgebern. Nicht zuletzt aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in Restruktuierungssituationen gemeinsam mit Beratern, Sachwaltern, Eigen- und Insolvenzverwaltern, aber auch mit Betriebsräten, Gewerkschaften und als Berater von Mitgliedern im Gläubigerausschuss haben wir gelernt, dass der Blick über den Tellerrand ein echter Mehrwert ist, um sinnvolle Lösungen zu finden.

Unsere Kompetenzen

Als Fachanwältinnen und -anwälte für Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht engagieren wir uns für unsere Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechtes und sind bundesweit tätig.
Wir konzentrieren uns bewusst auf unsere besondere Stärke – das Arbeits- und Gesellschaftrechts.

Bei unserer Spezialisierung auf das Arbeitsrecht verlieren wir aber nicht die Gesamtheit aus den Augen. Auswirkungen auf wirtschafts-, gesellschafts-, steuer-, insolvenz- und sozialrechtliche Zusammenhänge und Bezüge haben wir ebenfalls im Blick.
Wenn es notwendig ist, arbeiten wir als Ergänzung mit qualifizierten und bewährten Kooperationspartnern zusammen. Dazu zählen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und andere spezialisierte Rechtsanwälte.

Qualität und Professionalität steigern wir durch kontinuierliche Fortbildung.

Die Zusatzqualifikation „Fachanwältin / Fachanwalt für Arbeitsrecht“ sowie "Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftrecht" werden durch die Rechtsanwaltskammer aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts verliehen. Die vielfach anzutreffende Angabe anderer Bezeichnungen, wie z.B. „spezialisiert“ oder „Tätigkeitsschwerpunkt“ oder „Interessengebiet“ beruht lediglich auf eigener Einschätzung der jeweiligen Rechtsanwälte. Weitere Informationen über die berufsrechtlichen Regelungen (Fachanwaltsordnung – FAO) für die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).

Unsere Leistungen

  • Dauerhafte und umfassende Beratung
  • Beratung in Restrukturierungen: Bei betrieblichen Umstrukturierungen unterstützen wir Sie von der Planung bis zur Umsetzung. Unser Ziel ist es, rechtssichere und zugleich effiziente Lösungen zu finden.
  • Interessenausgleich & Sozialplan: Wir begleiten die Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan und sorgen dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
  • Insolvenzverfahren: Wir begleiten Sie durch das Insolvenzverfahren und klären arbeitsrechtliche Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der Insolvenz stehen. Hierbei sind wir aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit mit dem gesamten Insolvenzrecht und dem Ablauf des Verfahrens in allen Facetten bestens vertraut.
  • Begleitung von Gesellschaftern & Gesellschaften in gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen
  • Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung: Auf der Basis der rechtlichen Ausgangslage entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen die Ziele und setzen diese für Sie durch.
  • Betriebsverfassungsrecht: Wir beraten Betriebsräte und Arbeitgeber umfassend zu den Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes und unterstützen bei der rechtssicheren Umsetzung von Mitbestimmungsrechten.
  • Verhandlungsführung: Wir begleiten und führen Verhandlungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern sowie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, um konstruktive Lösungen zu finden. Dabei vertreten wir bewusst sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte - im jeweiligen Mandat natürlich nur eine Seite. Nur wer weiß, wie die andere Seite denkt, kann sinnvolle Lösungen finden und seinen Mandanten interessengerecht vertreten.
  • Beisitzer in Einigungsstellen: Der Erfolg einer Einigungsstelle hängt vielfach von der Auswahl des Einigungsstellen-Vorsitzenden und der richtigen Verhandlungsführung und Taktik im Rahmen der Einigungsstelle ab. Wir verfügen über umfangreiche Praxis und Erfahrung als Beisitzer in Einigungsstellen. Dieses umfasst auch die Durchführung von Beschlussverfahren zur Einsetzung einer Einigungsstelle sowie zur Bestellung des Einigungsstellen-Vorsitzenden.
  • Sachverständigentätigkeit
  • Durchführung von Schulungen & Seminaren zu arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Themen: Wir führen regelmäßig Schulungen & Seminare für Betriebsräte und Arbeitgeber als Inhouse-Schulungen oder über Bildungsträger zu allen arbeitsrechtlichen Themen durch.
  • Gutachtertätigkeit: Wir fertigen Rechtsgutachten zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Dabei berücksichtigen wir auch die angrenzenden Rechtsgebiete.
  • Mediationsverfahren



Unsere Philosophie

Nach unserer Auffassung reicht es für einen Anwalt nicht aus, seinen Mandanten ausgezeichnetes juristisches Wissen zu liefern. Vielmehr entsteht der Nutzen für den Mandanten oft erst aus dem langjährigen Umgang seines Anwalts mit unterschiedlichen Interessengruppen. Nicht zuletzt eine Portion gesunden Menschenverstandes trägt zum Ergebnis bei.
 
Wir verstecken uns nicht hinter juristischem „Fach-Chinesisch“, sondern sprechen eine klare, verständliche Sprache.

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